GEG · Ausweis · Beratung

Noch Tage bis zur Orientierungsfrist Ende 2026 – maximale BAFA-Förderung für Ihr Audit sichern

Energieausweis nach GEG – rechtssicher einordnen

Wir richten uns an Unternehmen, die für ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 die maximale BAFA-Förderung (häufig bis zu rund 50 % der förderfähigen Kosten bei grossen Unternehmen) nutzen möchten: Antragstellung durch uns, keine Vorauszahlung für den geförderten Teil nach vertraglicher Strukturierung, komplette Abwicklung bis zur Auszahlung. Verbindlich sind die jeweils gültigen BAFA-Programmtexte.

Unverbindlich anfragen

Kurzantwort: Brauche ich einen Energieausweis?

Ja, bei Verkauf/Vermietung bestehender Gebäude und in definierten Modernisierungsfällen – Details im GEG.

Zusammenhang mit Audit

Der Ausweis fokussiert Gebäudeenergie; das Energieaudit fokussiert organisationale Systeme – beides lässt sich sinnvoll abstimmen.

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