GEG · Ausweis · Beratung
Noch Tage bis zur Orientierungsfrist Ende 2026 – maximale BAFA-Förderung für Ihr Audit sichern
Energieausweis nach GEG – rechtssicher einordnen
Wir richten uns an Unternehmen, die für ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 die maximale BAFA-Förderung (häufig bis zu rund 50 % der förderfähigen Kosten bei grossen Unternehmen) nutzen möchten: Antragstellung durch uns, keine Vorauszahlung für den geförderten Teil nach vertraglicher Strukturierung, komplette Abwicklung bis zur Auszahlung. Verbindlich sind die jeweils gültigen BAFA-Programmtexte.
Kurzantwort: Brauche ich einen Energieausweis?
Ja, bei Verkauf/Vermietung bestehender Gebäude und in definierten Modernisierungsfällen – Details im GEG.
Zusammenhang mit Audit
Der Ausweis fokussiert Gebäudeenergie; das Energieaudit fokussiert organisationale Systeme – beides lässt sich sinnvoll abstimmen.
Beratung anfragen